Samstag, 14. März 2015

Heilpraktiker für Physiotherapie in Lankwitz

Vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung, kurz Gesundheitsamt, wurde mir die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie aufgrund
§ 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 erteilt.

Was bedeutet dieser lange Satz?
Mit dieser Erlaubnis ist es möglich, selbst die Diagnose zu stellen und frei zu therapieren. Ich brauche keine ärztliche Verordnung für Physiotherapie mehr, um bei Patienten eine Heilbehandlung durchführen zu dürfen. Ich darf die Art, den Umfang, die Frequenz und das Therapievolumen selbst nach Befund bestimmen und einsetzen.
Somit ist eine individuelle Physiotherapie ohne großen Zeitverzug möglich.

Wie ist es bisher?
Physiotherapeuten unterliegen einer staatlich geregelten Ausbildung und Prüfung.
Nach Ablegen des Staatsexamens dürfen sie sich Physiotherapeuten nennen und auf ärztliche Verordnung und nur auf ärztliche Verordnung, Heilbehandlungen durchführen. Hierbei bestimmt der Arzt die Diagnose, die Behandlungsmethode, den Umfang und das Therapievolumen und trägt dafür die Verantwortung.
Der Physio erstellt aufgrund der ärztlichen Verordnung den physiotherapeutischen Befund und Therapieplan mit entsprechenden Therapiezielen und führt dann die Therapie durch in dem vom Arzt verordnetem Umfang.

Was ändert sich?
Bei der Therapie mit ärztlicher Verordnung ändert sich nichts.
Mit der Heilerlaubnis Physiotherapie gibt es nun die Möglichkeit, direkt den Zugang zur Physiotherapie zu erhalten.
Patienten mit Beschwerden müssen oft lange Wartezeiten bei den Ärzten aushalten und für notwendige Untersuchungen bekommen viele keinen Termin in absehbarer Zeit.
Zeit, die vergeht, ohne, dass adäquat therapiert wird.
Hier gibt es nun die Möglichkeit, sich direkt an den Heilpraktiker Physiotherapie zu wenden, um vielleicht schon mal Linderung zu erfahren.
Dieses kann die Wartezeit beim Arzt und auf dem MRT-Termin erträglicher machen.

Zahlt das die Kasse?
Notwendige ärztlich verordnete Therapien werden von den gesetzlichen Kostenträgern bezahlt, wenn man gesetzlich versichert ist.
Von den privaten Kassen wird ein Großteil erstattet.
Bei Verordnungen oder Leistungen des physiotherapeutischen Heilpraktikers wird privat liquidiert. Es mag einige wenige GKV`en geben, die in Einzelfällen Zuschüsse gewähren.
Private Krankenversicherer haben es in ihren Verträgen geregelt. Jeder Patient muss sich für eine Rückerstattung oder einen Zuschuss bei seiner Versicherung erkundigen.
Es gibt auch private Zusatzversicherungen, die physiotherapeutische Heilpraktikerleistungen versichern.

Was ist zu tun?
Wer also bei Beschwerden und/oder Schmerzen zur Physiotherapie möchte, kann das jetzt direkt tun.
Einfach anrufen und Termin machen: 773 75 79

Ich freue mich auf Sie!
Ramona Völlkopf
Physiotherapeutin
Heilpraktikerin für Physiotherapie

....................

Dienstag, 10. März 2015

Fachkräftemangel bei den Physiotherapeuten

Landesweit herrscht Therapeutenmangel.
Harte Arbeitsbedingungen bei wenig Lohn. Früher, noch vor meiner Ausbildung, war es noch ein Beruf für "höhere Töchter" und ist es prinzipiell geblieben.
15.000 bis 20.000 Euro kostet die Ausbildung bis zum Examen.
Weitere 10.000 bis 30.000 Euro kommen im Laufe des Berufslebens für Fort- und Weiterbildung dazu. Verdienst 1.500 bis 2.500 Euro als angestellter Therapeut hier in Berlin.
Tja. Wir übrig gebliebenen sind ja schon mit dem Klammerbeutel gepudert.
Aber welcher junge Mensch würde sich heute für diesen tollen Beruf noch entscheiden?

Nicht ganz unschuldig sind die gesetzlichen Kostenträger, die zum Teil überzogene räumliche und fachliche Ressourcen fordern und diese wirklich sehr schlecht honorieren.

In der Branche wird umgerüstet auf Privatpraxis. Nicht, weil die Praxisinhaber es wollen oder gar gierig seien! Aber frische Therapeuten stehen nicht im Kleiderschrank. Und nur mit Kassenpatienten ist die Gewerbemiete nicht tragbar....

Filmchen aus Rheinland Pfalz:

http://ph.ys.io/27dP

..............


Freitag, 6. März 2015

"Wenn das Knie schmerzt", Vortrag

Medizinthemen in der Urania Berlin

http://www.urania.de/programm/2015/z412/



"Programm
Montag, 23.03.2015
Vortrag Medizin und Psychologie
Mo 23.03. 17:00
Orthopädische Vortragsreihe der Evangelischen Elisabeth Klinik

Friedrich Jahn, Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Evangelische Elisabeth Klinik
Dr. med. Kai Roske, Oberarzt, Evangelische Elisabeth Klinik

„Wenn das Knie schmerzt“ – Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten
Wir laden Sie herzlich ein, sich umfassend über die Ursachen von Kniegelenkschmerzen und deren Behandlungsmöglichkeiten zu informieren. Vor allem altersbedingte Kniegelenksveränderungen mit Einschränkung der Mobilität führen zum Orthopäden. Unsere Ärzte gehen insbesondere auf den verschleißbedingten Knieschmerz ein und beantworten Fragen wie "Welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen bei fortgeschrittenen Gelenkveränderungen?" oder "Welche Möglichkeiten der Behandlung gibt es vor dem Einsatz einer Prothese?" An die Vorträge schließt eine offene Fragerunde an, die die Besucher gern zum Erfahrungsaustausch mit den Referenten nutzen können.

Wir laden Sie herzlich ein!

Evangelische Elisabeth Klinik | Ihre Klinik am Potsdamer Platz! | Lützowstraße 24-26 | 10875 Berlin | www.pgdiakonie.de/evangelische-elisabeth-klinik
Eintritt

Freier Eintritt
Tickets

Bitte reservieren Sie Ihre Karten unter Tel.: 030 – 218 90 91 oder per e-mail an: kontakt@urania-berlin.de.
Vorübergehend ist der Online-Ticketverkauf nicht verfügbar. Bitte nutzen Sie Vorverkaufs- und Tageskasse der Urania.
Wir bitten um Ihr Verständnis. "