Samstag, 14. März 2015

Heilpraktiker für Physiotherapie in Lankwitz

Vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung, kurz Gesundheitsamt, wurde mir die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie aufgrund
§ 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 erteilt.

Was bedeutet dieser lange Satz?
Mit dieser Erlaubnis ist es möglich, selbst die Diagnose zu stellen und frei zu therapieren. Ich brauche keine ärztliche Verordnung für Physiotherapie mehr, um bei Patienten eine Heilbehandlung durchführen zu dürfen. Ich darf die Art, den Umfang, die Frequenz und das Therapievolumen selbst nach Befund bestimmen und einsetzen.
Somit ist eine individuelle Physiotherapie ohne großen Zeitverzug möglich.

Wie ist es bisher?
Physiotherapeuten unterliegen einer staatlich geregelten Ausbildung und Prüfung.
Nach Ablegen des Staatsexamens dürfen sie sich Physiotherapeuten nennen und auf ärztliche Verordnung und nur auf ärztliche Verordnung, Heilbehandlungen durchführen. Hierbei bestimmt der Arzt die Diagnose, die Behandlungsmethode, den Umfang und das Therapievolumen und trägt dafür die Verantwortung.
Der Physio erstellt aufgrund der ärztlichen Verordnung den physiotherapeutischen Befund und Therapieplan mit entsprechenden Therapiezielen und führt dann die Therapie durch in dem vom Arzt verordnetem Umfang.

Was ändert sich?
Bei der Therapie mit ärztlicher Verordnung ändert sich nichts.
Mit der Heilerlaubnis Physiotherapie gibt es nun die Möglichkeit, direkt den Zugang zur Physiotherapie zu erhalten.
Patienten mit Beschwerden müssen oft lange Wartezeiten bei den Ärzten aushalten und für notwendige Untersuchungen bekommen viele keinen Termin in absehbarer Zeit.
Zeit, die vergeht, ohne, dass adäquat therapiert wird.
Hier gibt es nun die Möglichkeit, sich direkt an den Heilpraktiker Physiotherapie zu wenden, um vielleicht schon mal Linderung zu erfahren.
Dieses kann die Wartezeit beim Arzt und auf dem MRT-Termin erträglicher machen.

Zahlt das die Kasse?
Notwendige ärztlich verordnete Therapien werden von den gesetzlichen Kostenträgern bezahlt, wenn man gesetzlich versichert ist.
Von den privaten Kassen wird ein Großteil erstattet.
Bei Verordnungen oder Leistungen des physiotherapeutischen Heilpraktikers wird privat liquidiert. Es mag einige wenige GKV`en geben, die in Einzelfällen Zuschüsse gewähren.
Private Krankenversicherer haben es in ihren Verträgen geregelt. Jeder Patient muss sich für eine Rückerstattung oder einen Zuschuss bei seiner Versicherung erkundigen.
Es gibt auch private Zusatzversicherungen, die physiotherapeutische Heilpraktikerleistungen versichern.

Was ist zu tun?
Wer also bei Beschwerden und/oder Schmerzen zur Physiotherapie möchte, kann das jetzt direkt tun.
Einfach anrufen und Termin machen: 773 75 79

Ich freue mich auf Sie!
Ramona Völlkopf
Physiotherapeutin
Heilpraktikerin für Physiotherapie

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